
Laden Sie sich hier unser Auftragsformular und den gewünschten Visaantrag als PDF Dokumente herunter.
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Ihr Visabeschaffungsauftrag - so geht's
Selbstverständlich können wir die Unterlagen auch persönlich bei Ihnen abholen oder Sie können die Unterlagen auch persönlich zu uns bringen.
Sie haben Fragen oder benötigen Hilfe?
Fragen zum Ausfüllen der Anträge oder der Zusammenstellung Ihrer Unterlagen beantworten wir Ihnen gerne am Telefon oder per Mail. Wir haben zudem für Sie eine Checkliste vorbereitet, welche Sie zur Prüfung der Vollständigkeit Ihrer Unterlagen verwenden können.
Deutsche Staatsbürger:
Visapflicht für Geschäftsreisende und Touristen
Nicht-deutsche Staatsbürger:
Hier gelten Sonderbestimmungen, eine evtl. bestehende
Visumpflicht können Sie hier prüfen:
http://www.skyteam.com/en/your-trip/Services/Visa-and-Health/
Die Visabeantragung für nicht-deutsche Staatsangehörige ist innerhalb Deutschlands derzeit nur möglich, wenn der Antragsteller den Nachweis darüber führen kann (z.B. Aufenthaltstitel, EU-Freizügigkeitsbescheinigung, Meldebestätigung), dass er mindestens schon seit 2 Jahren in Deutschland lebt. Ist dies nicht möglich, muss der Antrag bei einem indischen Konsulat im Heimatland des Antragstellers gestellt werden.
Konsular-Service-Gebühr:
Die indischen Konsularbehörden in Deutschland haben die Visabeantragung an gesonderte „Visa Application Centres“ ausgelagert. Somit ist die direkte Antragstellung bei einem indischen Konsulat nicht mehr möglich. Diese Visa Application Centres erheben neben der u.g. Visagebühr pro Visum eine gesonderte Konsular-Servicegebühr.
Pro Visum für die Konsulate in Frankfurt und Hamburg 13,50 EUR
Pro Visum für die Konsulate in Berlin und München 11,78 EUR
Beachten Sie hierzu die folgenden Informationen zur Konsularbezirksbindung.
Dauervisum (Business):
Bearbeitungsdauer: Vor dem Hintergrund der veränderten Bestimmungen beträgt die
Antragsdauer zur Zeit je nach Konsulat 3 - 10 Arbeitstage
Businessvisum (3-6 Monate Gültigkeit) 97,00 EUR
Businessvisum (12 Monate Gültigkeit) 147,00 EUR
Employmentvisum (3 Monate Gültigkeit) 97,00 EUR
Employmentvisum (12 Monate Gültigkeit) 147,00 EUR
Conference-Visum (3 Monate Gültigkeit) 97,00 EUR
Einreisevisum (3 Monate Gültigkeit) 97,00 EUR
Studentenvisum (1-5 Jahre Gültigkeit, mehrmalige Einreise)* 92,00 EUR
*Zulassungsbescheid einer autorisierten indischen Universität
muß vorgelegt werden.
Touristenvisum:
Bearbeitungsdauer: innerhalb von 2-3 Botschaftsarbeitstagen
Gebühr: 52,00 EUR (6 Monate, mehrfache Einreise)
Transitvisa:
Bearbeitungsdauer: innerhalb von 2-3 Botschaftsarbeitstagen
Gebühr: 27,00 EUR
Hinweis für nicht-deutsche Staatsbürger:
Für bestimmte Nationalitäten werden von den indischen Konsulaten erhöhte Konsulargebühren verlangt.
Businessvisum:
Je nach Zweck und Inhalt der Geschäftsreise nach Indien werden von den indischen Konsulaten anstatt der bisher üblichen allgemeinen
Business-Visa aktuell neue Visa-Kategorien ausgestellt:
Business -Visa (B)
Employment-Visa (E)
Conference-Visa (C)
Einreise -Visa (X)
Business-Visa (B) werden nur noch für geschäftliche Besprechungen, Meetings sowie Einkaufs- und investitionsbezogene Reisen erteilt.
Der Reisezweck muss entsprechend im Einladungsschreiben des indischen Geschäftspartners und auch im Bestätigungsschreiben des entsendenden
Unternehmens vermerkt sein.
Andere Reisegründe wie Reparaturen, Wartungsarbeiten, Montagen, aber auch Beratungstätigkeit, Supervising, Consulting, Inhouse-Training und
Vertragsunterzeichnungen fallen unter die Visakategorie "Employment Visum".
Die indischen Konsulate behalten sich grundsätzlich vor, nach Prüfung der Unterlagen den Visaantrag nach ihrem Ermessen einer
Kategorie zuzuordnen und entsprechend zusätzliche Unterlagen anzufordern.
Businessvisa werden, abhängig vom Inhalt der Begleitschreiben, für einen Zeitraum von 6 - 12 Monaten erteilt, alle anderen Visaarten für 3 - 6 Monate.
Über die Gültigkeitsdauer der jeweiligen Visa entscheidet das Konsulat nach Einzelfallprüfung.
Konsularbezirksbindung:
Die indischen Konsularbehörden praktizieren eine Konsularbezirksbindung. Aus diesem Grund werden Antragssteller mit Wohnsitz in den Bundesländern Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein über unser Hamburger Büro bearbeitet. Alle weiteren Bundesländer werden von uns an unsere Servicebüros in Berlin und Frankfurt weitergeleitet.
Antragsteller mit Wohnsitz in Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt gehören zum Konsularbezirk Berlin, Antragsteller mit Wohnsitz in Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland zum Konsularbezirk Frankfurt.
Antragsteller aus Baden-Württemberg und Bayern zählen zum Konsularbezirk München, Antragsteller aus Bremen, Niedersachsen, Hamburg und Schleswig-Holstein zum Konsularbezirk Hamburg.
Bitte geben Sie beim Ausfüllen des Online-Visaantrages zu Beginn unbedingt das für Ihren Wohnsitz zuständige indische Konsulat an. Die Anschrift des Konsulates erscheint dann auf dem automatisch generierten Formular-Ausdruck.
Antragssteller und Staatsangehörigkeit:
Antragssteller, welche früher oder aktuell die Staatsangehörigkeit von Afghanistan, Bangladesh, Pakistan, oder Sri Lanka besaßen oder besitzen, sowie Antragssteller mit ursprünglich indischer Herkunft und Antragssteller bestimmter Nationalität (VR China, Iran, Irak) unterliegen besonderen Bestimmungen und müssen mit einer Antragsdauer von 4-5 Monaten rechnen. Der Visaantrag muss in diesem Fall persönlich beim für ihren Wohnsitz zuständigen Generalkonsulat gestellt werden.
Restricted / Protected Areas (geschützte Gebiete):
Bestimmte Gebiete Indiens sind so genannte "Restrictet" bzw. "Protected Areas". Hierzu gehören Ladakh, Sikkim, Arunachal Pradesh, Manipur, Mizoram, Nagaland, Port Blair sowie die Andaman und Nicobar Islands. Einige dieser eingeschränkten bzw. geschützten Gebiete sind für Besucher geöffnet. Für den Besuch ist neben dem Visum eine besondere Genehmigung erforderlich. Die Erlaubnis kann zum Teil schon zusammen mit dem Visum bei den indischen Konsulaten beantragt werden. Oder aber es wird beim Ministry of Home Affairs, Lok Nayak Bhawan, Khan Market, New Delhi sowie bei einem Foreigner's Registration Office in Indien beantragt. Die Touren müssen über einen anerkannten indischen Reiseveranstalter durchgeführt werden. Die ausführlichen Bestimmungen sowie das notwendige Zusatzformular erhalten sie auf Anfrage.
Zwingend notwendig für nicht-deutsche Staatsbürger:
Es wird eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland benötigt sowie eine Kopie der Meldebestätigung eines deutschen Einwohnermeldeamtes.
Diese Unterlagen benötigten Sie für ein Businessvisum:
1x Original-Reisepass, mindestens noch 6 Monate über die beantragte Visagültigkeit hinaus gültig, mind. 2 freien Seiten für das Visum
2x identische, biometrische Original-Passfotos, randlos in Farbe im Format 5x5cm (keine Kopie, kein Scan bzw. Ausdruck - Fotos bitte nur mit einer Büroklammer befestigen)
1x handschriftlich unterschriebenes und vollständig ausgefülltes Visa-Antragsformular
Zusätzlich benötigte Dokumente je Reisezweck (Visakategorie):
- Kategorie Business-Visa (B)
1x Entsendungsschreiben des deutschen Unternehmens in englischer Sprache, adressiert an das "Consulate General of India" in dem zuständigen Konsularbezirk. Dieses muss Angaben über den Namen d. Reisenden, Zweck und Dauer der Reise, sowie die Übernahme aller in Zusammenhang mit der Reise entstehenden Kosten durch das entsendende Unternehmen enthalten. Weiterhin sind detaillierte Angaben zu der gewünschten Gültigkeit des beantragten Visums (1 Jahr, mehrfache Einreise), dem Reisezweck und der Tätigkeit des Antragstellers vor Ort sowie der kompletten Adresse und Rufnummer des indischen Geschäftspartners notwendig.
1x Einladungsschreiben des indischen Geschäftspartners in englischer Sprache, adressiert an das "Consulate General of India" in dem zuständigen Konsularbezirk. Dieses muss detaillierte Angaben über den Namen des Antragstellers, Zweck (unbedingt “business meetings“ oder “business discussions“) und Dauer der Reise, geplanter Aufenthaltsort und die gewünschte Visagültigkeit (1 Jahr, mehrfache Einreise) beinhalten.
- Kategorie Employment-Visa (E)
a) Werden erteilt für Techniker, Ingenieure, Monteure welche eine praktische Tätigkeit vor Ort aufnehmen. Auch Reisende, die Vertragsunterzeichnungen vornehmen oder eine beratende Tätigkeit ausüben möchten, sind hiervon betroffen. Hier sind in den Einladungs- und Entsendungsschreiben der Name des Reisenden, der Reisezeitraum, die Übernahme der Reisekosten, die gewünschte Visagültigkeit und, möglichst detailliert, der Zweck der Reise sowie Adresse und Telefonnummer des indischen Partnerunternehmens anzugeben. Ggf. ist eine Kopie des Anstellungsvertrages des Antragsstellers mit dem deutschen Unternehmen und der Handelsregisterauszug des zu besuchenden indischen Unternehmens beizufügen. Das indische Partnerunternehmen sollte im Einladungsschreiben bestätigen, dass die erforderliche Tätigkeit nicht von einem indischen Staatsangehörigen übernommen werden kann.
b) Ausserdem wird ein Employment-Visum mit einjähriger Gültigkeit erteilt zur dauerhaften Arbeitsaufnahme bei einem in Indien registrierten Unternehmen. Hier müssen neben den o.g. Unterlagen der Handelsregisterauszug des indischen Partnerunternehmens, der Arbeitsvertrag mit dem indischen Unternehmen und berufliche Qualifikationsnachweise in Kopie beigefügt werden. Die Antragstellung kann nur beim für den Wohnsitz des Antragsstellers zuständigen Konsulat erfolgen. Inhaber eines solchen Arbeitsvisums müssen dieses in der Folge vor Ort verlängern lassen, eine erneute Visaerteilung in Deutschland ist nicht möglich.
- Kategorie Conference-Visa (C)
Werden erteilt für Messebesuche, Vorträge, Konferenzteilnahmen u.ä. (bitte Einladung / Teilnahmenachweis beifügen).
- Kategorie Einreise-Visa (X)
Werden erteilt für Reisen zu technischen Gesprächen, Einweisungen, für Begleitpersonen, und andere, nicht den übrigen Visakategorien entsprechenden Zwecken. Bitte entsprechende Einladungs- / Begleitschreiben (s.o.) beifügen.
Ergänzend für ein Studentenvisum:
1x Zulassungsbescheid einer autorisierten indischen Universität
Zwingend notwendig für nicht-deutsche Staatsbürger:
1x Zusatzformular für nicht-deutsche Staatsbürger
Diese Unterlagen benötigten Sie für ein Touristenvisum
1x Original Reisepass mit freier Seite für das neue Visum und mindestens verbleibenden 6 Monaten Gültigkeit
1x vom Antragssteller unterschriebenen und in Druckbuchstaben ausgefüllten Visaantrag
2x identische, biometrische Passfotos in Farbe als Originale im Format 5 x 5 cm (keine Kopie, kein Scan bzw. Ausdruck)
Zwingend notwendig für nicht-deutsche Staatsbürger:
1x Zusatzformular für nicht-deutsche Staatsbürger
Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes:
http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/IndienSicherheit.html
Botschaftsseite:
So nutzen Sie den Online-Visaantrag:
Ihr Visaantrag kann nur noch online erfolge, Sie finden den Online-Visaantrag unter nachfolgendem Link.
Der Antrag muss von Ihnen online ausgefüllt, ausgedruckt und abschließend vom Antragsteller 2x persönlich unterschrieben werden (auf Seite 1 unterhalb des Passfotos sowie auf Seite 2, rechts unten).
Bitte achten Sie während des Ausfüllens auf die fehlerfreie Eingabe, da das automatisch generierte Visa-Antragsformular nicht nachträglich verändert werden kann.
Senden Sie uns dann möglichst zeitnah Ihre Unterlagen zu. Beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass Ihr Online-Visaantrag nur 2 Wochen lang im Konsulat hinterlegt wird.
Bitte laden Sie folgende PDF-Dateien herunter
und füllen den Online-Visaantrag aus
Tipp: Klicken Sie die rechte Maustaste und wählen "Ziel speichern unter" um die PDF Datei direkt zu speichern.
Bitte beachten Sie den folgenden Hinweis
Die für das jeweilige Land zusammengetragenen Informationen und die zum herunterladen bereits gestellten Formulare stellen die standardmäßig vom Konsulat geforderten Unterlagen dar. Im Einzelfall ist es grundsätzlich möglich, dass ergänzende Unterlagen oder Informationen vom Antragssteller nachgefordert werden. Sämtliche hier publizierten Informationen stammen aus den zuständigen Konsulaten und Botschaften. Bitte bedenken Sie, dass sich Visa- und Konsulatsbestimmungen in manchen Fällen innerhalb kürzester Zeit ändern können. Wir sind stets um größtmögliche Aktualität der hier dargestellten Informationen bemüht. Eine Gewähr können wir jedoch aus den genannten Gründen nicht übernehmen.